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Anerkennung oder Anrechnung von Leistungen

Es ist prinzipiell möglich, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule anerkennen zu lassen, d.h. dafür ein in unserem Studienplan vorgesehenes Modul erlassen zu bekommen.

Folgende allgemeine Regeln gelten für die Anerkennung:

  1. Umfang und Vertiefungsgrad der anzuerkennenden Leistung müssen mindestens gleich sein wie im Originalmodul, inhaltlich ist eine weitgehende Entsprechung erforderlich.
  2. Die Studierenden sind selbst verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Neben dem Leistungsnachweis an sich können das Modulbeschreibungen, bearbeitete Übungsaufgaben, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienordnungen etc. sein.
  3. Die Leistungsnachweise sollten i.d.R. nicht älter als 5 Jahre sein. (Ausnahme: abgeschlossenes Studium)
  4. Anerkennungen sollen generell gleich zu Beginn des Studiums vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere der Gesamtübersicht und evtl. Abwägung wegen, wenn viele Leistungen anerkannt werden sollen.
  5. Nach einem erfolglosen Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen!  Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro.

 



Wer die Anerkennung vornimmt, unterscheidet sich je nach Fach:

Bioinformatik

Bitte überlegen Sie sich, welche Module anerkannt werden sollen. Dazu vergleichen Sie die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen mit den Modulinhalten der für Sie relevanten Studien- und Prüfungsordnung.

Wenn Sie Anerkennungsmöglichkeiten annehmen, füllen Sie bitte das entsprechende Anerkennungsformular aus.

Bitte für jede anzuerkennende Leistung ein Formular verwenden.

Beim Prüfungsausschussvorsitz reichen Sie dann neben dem/den ausgefüllten Anerkennungsformular(en) ergänzende Unterlagen ein, wie Modulbeschreibung(en), auf deren Basis eine Äquivalenz der Module beurteilt werden kann.

Lesen Sie auch den Abschnitt "Anerkennung"


Computational Sciences

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor.


Data Sceince

Lesen Sie den Abschnitt "Anrechnung von Leistungen" auf der Prüfungsausschussseite.


Informatik

Lesen Sie den Abschnitt "Anrechnung von Leistungen" auf der Prüfungsausschussseite.


Mathematik

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor:


Physik

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor:

 

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