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Notenverbesserung Master (MSc)

Ob eine Notenverbesserung möglich ist, variiert je nach Studiengang:


Bioinformatik

  • StO/PO 2019 (Master, 0262c):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

 

  • StO/PO 2012 (Master, 0262b), StO/PO 2007 (Master, 0262a):
    keine Notenverbesserung möglich

Computational Science

  • StO/PO 2016 (Master, 0496a):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Data Science

  • StO/PO 2019 (Master, 0590a):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewerteten Prüfungsleistung im Rahmen eines Moduls einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Informatik

  • StO/PO 2014 (Master, 0089c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2007/08 (Master, 0089b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform gemäß Anlage 1 als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, d.h. eine im Rahmen des ersten Prüfungsversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Mathematik

  • StO/PO 2018 (Master, 00280c):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2011 (Master, 00280b), StO/PO 2007 (Master, 00280a):
    keine Notenverbesserung möglich

Schlagwörter

  • Notenverbesserung
FBV IT-Dokumenation