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Leistungserbringung im Im- / Exmatrikulation-Status

Immatrikulation vonnöten für Studienleistungen (= Teilnahmeleistungen)

Zum erbringen von Studienleistungen (= Teilnahmeleistungen) müssen Sie im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein.

Beispiel: Die Abgabe des Berufspraktikumsbericht muss noch vor einem Wechsel in den Masterstudiengang oder vor einer Exmatrikulation beim/bei der Berufspraktikumsbeauftragten eingereicht worden sein. (Für Bioinformatik-Studierenden: Sie reichen bitte Ihre Berufspraktikumsunterlagen im Prüfungsbüro ein.)

Exmatrikulation ok beim Ablegen von Prüfungsleistungen

Anders verhält es sich beim Ablegen von Prüfungsleistungen, worunter auch die Bachelor- und Masterarbeit fallen. Prüfungsleistungen können auch dann abgelegt werden, wenn Sie exmatrikuliert sind.

Hinsichtlich der Bachelor- und Masterarbeit beachten Sie, dass nach §14, Absatz 1 der RSPO gilt:

1. die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind,

2. Sie im entsprechenden Studiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind und

3. der Studienabschluss nicht gemäß §23 Abs. 1 Satz 2 ausgeschlossen ist

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