Springe direkt zu Inhalt

Informationen, Anleitungen & FAQ

Einige Aussagen und Hinweise auf dieser Seite sind derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht voll zutreffend. Lesen Sie bezüglich aller Änderungen bitte den Abschnitt "Leistungsnachweise, Prüfungen, Abschlussarbeiten" der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus.

Informationen & Anleitungen

ACHTUNG: Eine Modulanmeldung bedeutet zugleich eine Prüfungsanmeldung

Innerhalb des Modulan- und abmeldezeitraums können Sie sich zum und vom Modul und somit zur und von der Prüfung an-und abmelden. 

Abmeldungen

Nach dem Modulan- und abmeldezeitraum können Sie sich nur noch in begründeteten Fällen von Modulen abmelden. Ob eine explizite Abmeldung von einer Prüfung notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich um eine Prüfung mit bindenden oder nicht bindenden Termin handelt, siehe hierzu den Abschnitt (nicht) bindende Prüfungstermine.

Eine endgültige Abmeldung von Prüfungen ist nach dem Modul- und abmeldezeitraum nicht mehr möglich - Ausnahme s.o. Das Prüfungsverfahren bleibt demnach bestehen. Die Konsequenzen sind bei bindenden und nicht bindenden Prüfungsterminen unterschiedlich, siehe hierzu den Abschnitt (nicht) bindende Prüfungstermine.

Hinweis für Informatikmodule und -lehrveranstaltungen:

Lesen Sie bitte den Abschnitt "Prüfungstermine und Rücktritt (RSPO §6(1),§8(1), B SPO §11, M SPO §10)" auf der Prüfungsausschuss-Webseite der BSc- und MSc-Informatikstudiengänge.

Bindende Prüfungen

Bei bindenden Prüfungen handelt es sich um Prüfungen, die verbindlich sind. Es gibt einen Zeitraum, innerhalb dessen sich Studierende von der Prüfung ohne Begründung abmelden können. Der Zeitraum wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt, siehe untige Tabelle. Ist dieser Zeitraum verstrichen, kann nur noch in begründeten Fällen, wie Krankheit, ein Rücktritt von einer Prüfung erfolgen.

Sollte ein rechtzeitiger Rücktritt versäumt worden sein, und es liegt auch keine Begründung zur Nichtteilnahme an einer Prüfung vor, dann gilt die Prüfung als angetreten und wird mit der Note 5,0 (mangelhaft) bewertet.

Mit anderen Worten: Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können, dann müssen Sie sich von dieser abmelden, ansonsten gilt diese als nicht bestanden.

Nicht bindende Prüfungen

Bei nicht bindenden Prüfungen handelt es sich um Prüfungen, die nicht verbindlich sind. Sie können sich kurzfristig für oder gegen eine Teilnahme an einer Prüfung entscheiden, dies hat keine negative Konsequenzen. Erst der Antritt zur Prüfung gilt als unternommener Prüfungsversuch.

Mit anderen Worten: Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können/wollen, dann müssen Sie nichts tun.

Bioinformatik

Für die von der Bioinformatik angebotenen Bioinformatikmodule gibt es keine bindenden Prüfungstermine. Beachten Sie aber, dass für Module, die aus der Informatik, Biologie oder Chemie stammen, bindende Prüfungstermine vorliegen können.

Computational Sciences

Für die vom MSc Computational Sciences angebotenen Module gibt es keine bindenden Prüfungstermine. Beachten Sie aber, dass für Module, die aus der Informatik oder Mathematik stammen, bindende Prüfungstermine vorliegen können.
Informatik Lesen Sie die Prüfungsausschusswebseite.
Mathematik Die Prüfungsausschüsse haben für alle Prüfungen nicht bindende Prüfungstermine beschlossen.
Physik

Sie müssen drei gebundene Exemplare Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit inklusive einer Selbständigkeitserklärung (Beispiel) im Prüfungsbüro einreichen. Die Selbständigkeitserklärung muss von Ihnen mit einem blauen Stift datiert unterschrieben sein.

Das Einreichen Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit ist auch außerhalb der Sprechstunde möglich. Ist niemand im Prüfungsbüro anzutreffen, können Sie auch den Prüfungsbürobriefkasten verwenden. Sollten Sie ganz spät dran sein oder nicht den Weg zum Prüfungsbüro gehen wollen/können, dann können Sie auch den Postweg nehmen. Der Poststempel gilt dann als Einreichungsdatum.

Neben den drei gebundenen Exemplaren senden Sie bitte noch am selben Tag Ihre Bachelor- oder Masterarbeit als PDF-Dokument dem Prüfungsbüro zu.

Eine verspätet eingereichte Arbeit wird auf Basis der Überschreitung der Frist mit der Note 5,0 (= nicht bestanden) gewertet.

An-/Abmeldung zu/von Modulen und Lehrveranstaltungen nach abgelaufener Frist beantragen Sie anhand des dafür zur Verfügung gestellten Formulars im Prüfungsbüro (PB).

Beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Zeiträume, um den Antrag im PB einzureichen:

Bioinformatik

Bis zum Beginn des Semester-Prüfungszeitraumes

Computational Sciences
Mathematik
Physik
   
Informatik

Die Buchung von Lehrveranstaltung(en) ist nur zulässig während des An- und Abmeldezeitraum von Campus Management. Eine Eintragung von Studien- und Prüfungsleistungen in Campus Management kann nur erfolgen, wenn auch die entsprechende Lehrveranstaltung **im aktuellen Semester** gebucht worden ist. Das gilt insbesondere, wenn nur der Wunsch besteht, eine Prüfung/Klausur abzulegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn kein Zugang zu Campus Management existiert (z.B. Studierende aus anderen Universitäten).

Hinweise:
  • Es werden nur vollständig und leserlich ausgefüllte Formulare bearbeitet.
  • Eine ABmeldung kann nur erfolgen, wenn der Prüfungszeitraum noch nicht begonnen hat und noch keine Teilnahmen/Noten eingetragen wurden:
    Daher wird eine Lehrveranstaltungen mit eingetragener Negativbestätigung (Nein/Nein) auf Grund der Nichterfüllung laut SPO vorgesehener Teilnahmebedingungen nicht abgemeldet.
  • Die Namen des Moduls und der Lehrveranstaltung (inkl. LV-Nummer) sind zwingend erforderlich. Diese relevanten Daten finden Sie im uniweiten Vorlesungsverzeichnis.

Reichen Sie das Formular ausgefüllt im Prüfungsbüro ein. Hierzu können Sie auch gern den Prüfungsbürobriefkasten (Arnimallee 14, Raum 1.1.14b) verwenden.

Es ist prinzipiell möglich, Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen Studiengang oder von einer anderen Hochschule anerkennen zu lassen, d.h. dafür ein in unserem Studienplan vorgesehenes Modul erlassen zu bekommen.

Folgende allgemeine Regeln gelten für die Anerkennung:

  1. Umfang und Vertiefungsgrad der anzuerkennenden Leistung müssen mindestens gleich sein wie im Originalmodul, inhaltlich ist eine weitgehende Entsprechung erforderlich.
  2. Die Studierenden sind selbst verantwortlich, die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Neben dem Leistungsnachweis an sich können das Modulbeschreibungen, bearbeitete Übungsaufgaben, Auszüge aus Vorlesungsverzeichnissen, Studienordnungen etc. sein.
  3. Die Leistungsnachweise sollten i.d.R. nicht älter als 5 Jahre sein. (Ausnahme: abgeschlossenes Studium)
  4. Anerkennungen sollen generell gleich zu Beginn des Studiums vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere der Gesamtübersicht und evtl. Abwägung wegen, wenn viele Leistungen anerkannt werden sollen.
  5. Nach einem erfolglosen Prüfungsversuch in einem Modul ist eine nachträgliche Anerkennung ausgeschlossen!  Umgekehrt kann eine einmal anerkannte Leistung nicht mehr zurückgenommen oder verbessert werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro.

 



Wer die Anerkennung vornimmt, unterscheidet sich je nach Fach:

Bioinformatik

Bitte überlegen Sie sich, welche Module anerkannt werden sollen. Dazu vergleichen Sie die von Ihnen bereits erbrachten Leistungen mit den Modulinhalten der für Sie relevanten Studien- und Prüfungsordnung.

Wenn Sie Anerkennungsmöglichkeiten annehmen, füllen Sie bitte das entsprechende Anerkennungsformular aus.

Bitte für jede anzuerkennende Leistung ein Formular verwenden.

Beim Prüfungsausschussvorsitz reichen Sie dann neben dem/den ausgefüllten Anerkennungsformular(en) ergänzende Unterlagen ein, wie Modulbeschreibung(en), auf deren Basis eine Äquivalenz der Module beurteilt werden kann.

Lesen Sie auch den Abschnitt "Anerkennung"


Computational Sciences

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor.


Data Sceince

Lesen Sie den Abschnitt "Anrechnung von Leistungen" auf der Prüfungsausschussseite.


Informatik

Lesen Sie den Abschnitt "Anrechnung von Leistungen" auf der Prüfungsausschussseite.


Mathematik

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor:


Physik

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen nimmt der/die jeweilige Prüfungsausschussvorsitzende vor:

 

Bioinformatik

Die Bachelor- oder Masterarbeit melden Sie mit dem für Sie relevanten Formular an.

Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Prüfungsbüro ein, dazu können Sie auch gern den Prüfungsbürobriefkasten (Raum 1.1.14b, Arnimallee 14) verwenden.

Nach dem Einreichen des Formulars wird das Prüfungsbüro innerhalb einer Woche den Campus-Management-Eintrag vornehmen.

Alle relevanten Informationen zu Ihrer Abschlussarbeit können Sie der Modulbeschreibung im Noten- und Punkte-Konto entnehmen. Klicken Sie dazu auf das Druckersymbol rechts außen hinter der Modulbezeichnung.

Nützliche Tipps und Hinweise zum Verfassen Ihrer Abschlussarbeit finden Sie auf den Seiten des Mentoring-Programms.

Mathematik
Physik
    
Informatik Lesen Sie hierzu bitte den Punkt "Abschlussarbeit: Zulassung, Thema, Betreuer/in, Zweitgutachter/in (RSPO §14, B SPO §10, M SPO §9)" auf der Prüfungsausschussseite der Informatik.

Die Bachelor- oder Masterarbeit melden Sie mit dem für Sie relevanten Formular an.

Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte im Prüfungsbüro ein, dazu können Sie auch gern den Prüfungsbürobriefkasten (Raum 1.1.14b, Arnimallee 14) verwenden.

Nach dem Einreichen des Formulars wird das Prüfungsbüro innerhalb einer Woche den Campus-Management-Eintrag vornehmen.

Alle relevanten Informationen zu Ihrer Abschlussarbeit können Sie der Modulbeschreibung im Noten- und Punkte-Konto entnehmen. Klicken Sie dazu auf das Druckersymbol rechts außen hinter der Modulbezeichnung.

Nützliche Tipps und Hinweise zum Verfassen Ihrer Abschlussarbeit finden Sie auf den Seiten des Mentoring-Programms.

Eine Apostille ist eine Beglaubigung von Urkunden für das Ausland. Diese könnte vonnöten sein, wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren möchten.

Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf dem jeweiligen Dokument, die Eigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/in gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille bekommen Sie direkt beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Sie ist aber nur für bestimmte Länder möglich. Welche das sind, erfahren Sie zum Beispiel auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes.

Zur Vorlage beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) benötigen Sie eine Vorbeglaubigung des Prüfungsbüros. Wenden Sie sich dazu mit Ihren Original-Abschlussdokumenten (ausschließlich des Fachbereiches Mathematik und Informatik) zu den entsprechenden Sprechzeiten an das Prüfungsbüro.

Die wichtigsten zentralen Webseiten zu Auslandspraktika

 

Erfahrungsberichte & Tipps zur Planung und Durchführung von Auslandspraktika


Fördermöglichkeiten


Für Praktika in Europa mit Erasmus+

muss ein Learning Agreement for Traineeships eingereicht werden (das Formular findet sich auf www.fu-berlin.de/erasmus-praktikum -> „Bewerbung“). Mit diesem wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständige/n Praktikumsbeauftragte/n, der/die die Teile ausfüllt, die für die „Sending Institution“ aus der Fachbereichsperspektive erforderlich sind (auf Seite 1 und Seite 3).  Es geht lediglich darum zu prüfen, ob das Praktikumsvorhaben in sinnvollem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium oder dem Berufswunsch steht und anzugeben, ob das Praktikum im Rahmen des Studiums anerkannt und dafür ECTS-Punkte (und wenn ja, wie viele) vergeben werden.

Für die Bewerbung für einen PROMOS-Zuschuss

ist eine Empfehlung eines Fachvertreters/einer Fachvertreterin nötig (das Formular findet sich auf www.fu-berlin.de/promos -> „Bewerbungsprozess“ -> „Praktikum“ ). Auch hier wenden Sie sich bitte an den/die für Sie zuständige/n Praktikumsbeauftragte/n, da angegeben werden soll, ob das Praktikum in sinnvollem Zusammenhang mit dem Studium oder den beruflichen Plänen steht und ob aus fachlicher Sicht eine Förderung empfohlen wird.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Leistungsübersicht für das BAföG-Amt erhalten Sie im Prüfungsbüro.

Sollten Sie das BAföG-Formblatt 5 benötigen, kommen Sie zum Prüfungsbüro.

  1. Drucken Sie vorab das BAföG-Formblatt 5 aus und
  2. tragen Sie Ihre persönlichen Informationen in den Zeilen 1-10 ein.
  3. Das Prüfungsbüro übernimmt dann das Eintragen weiterer Daten.
  4. Abschließend wenden Sie sich an eine/n der Dozent*innen des Studienganges. Das Prüfungsbüro kann Ihnen Auskunft geben, welche Dozent*innen dafür zur Verfügung stehen.

 

Downloads

Modul- und Lehrveranstaltungsbuchungen müssen Sie fristgerecht über das Campus-Management-System (CM) vornehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zum Modul und zur Lehrveranstaltung gleichzeitig eine Anmeldung zur Modulprüfung ist.

Detaillierte Informationen und Anleitungen zum CM-System finden Sie unter:
http://www.fu-berlin.de/sites/campusmanagement/

Anmeldefrist

„Die Frist für die Anmeldung zu Modulen und zu Lehrveranstaltungen beginnt spätestens am ersten Werktag des Semesters. (…) Die Anmeldefrist für Module und Lehrveranstaltungen ohne beschränkte Platzzahl endet am dritten Freitag nach Beginn der Vorlesungszeit. (…) Fallen der Beginn oder das Ende der Frist auf einen Feiertag, so tritt an deren Stelle der vorangehende Werktag. Der Sonnabend wird nicht als Werktag gerechnet.“ (§ 8 Anmeldungen, Punkt 2, RSPO)

Sollten Sie ein Modul oder eine Lehrveranstaltung nicht finden, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Eintrag Ihrer Leistungen

Für das Eintragen der Teilnahmen und Prüfungen im CM-System sind die jeweiligen Dozent*innen verantwortlich, nicht das Prüfungsbüro. Sollten Sie fehlende CM-Eintragungen feststellen, dann wenden Sie sich an die entsprechenden Dozent*innen und erbitten die CM-Eintragungen.

Schreiben Sie dazu eine Mail und nennen Sie Ihren kompletten Vornamen, Nachnamen, Matrikelnummer und Studiengang (ebenso in der Betreffzeile), dann Ihren Wunsch. Vergessen Sie nicht, alle folgenden Informationen zu geben:

  • das betreffende Semester
  • den Modulnamen
  • den /die Dozenten/in
  • die Veranstaltungsnummer
  • den Veranstaltungsnamen

Das Prüfungsbüro kann diese Eintragungen nicht vornehmen.

Haben Sie es versäumt, sich für eine Veranstaltung in CM anzumelden, haben diese aber absolviert und möchten nun Ihre Leistung anerkannt bekommen, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Die Diplomstudiengänge Mathematik und Informatik sind ausgelaufen.
Es sind keine Neueinschreibungen mehr möglich.

Lt. Satzung zur letztmaligen Ablegung von Abschlussprüfungen in den Diplomstudiengängen des Fachbereichs Mathematik und Informatik können in beiden Diplomstudiengägen bis einschließlich 30.09.2020 Prüfungen abgelegt werden.

Weitere Informationen zum

Für das Ausstellen von Einstufungsbescheiden sind die jeweiligen Mitglieder/Vorsitzende der Prüfungsausschüsse zuständig.

Füllen Sie das Einstufungsformular aus und legen Sie es zusammen mit dem Zulassungsbescheid und Ihrem Transcript of Records bei dem/der Vorsitzenden des passenden Prüfungsausschusses zur Unterschrift vor (i.d.R. während der Sprechstunde).

Bioinformatik Prüfungsausschuss Bioinformatik
Computational Sciences Prüfungsausschuss Computational Sciences
Data Science Prüfungsausschuss Data Science
Informatik Prüfungsausschuss Informatik Bachelor und Informatik für Lehramt Bachelor
Prüfungsausschuss Informatik Master/Diplom
Mathematik

Prüfungsausschuss Mathematik für Bachelor
Prüfungsausschuss Mathematik für Lehramt Bachelor
Prüfungsausschuss Mathematik für Master/Diplom
Physik Übersicht aller Prüfungsausschüsse

Im Hinblick auf einen Wechsel in ein höheres Semester benötigen Sie einen Einstufungsbescheid. Hierzu lesen Sie bitte den Abschnitt Einstufungsbescheid und ggf. den Abschnitt Anerkennung oder Anrechnung von Leistungen.

Links zum Thema

Informationen zu Gesetzen, Ordnungen und Satzungen finden Sie auf den Seiten:

und

Bindende Modulprüfungstermine

Im Falle einer Krankheit lassen Sie sich vom Arzt/von einer Ärztin ein Attest ausstellen, das Ihre Studier- und Prüfungsunfähigkeit unter Angabe der Krankheitssymptome sowie den Krankheitszeitraum bescheinigt. Dieses reichen Sie bitte umgehend (innerhalb von drei Werktagen) im Original mit dem Formular "Rücktritt mit Attest" im entsprechenden Sekretariat oder beim entsprechenden Dozenten/bei der entsprechenden Dozentin ein. Hierzu können Sie auch gern den Postweg wählen.

Beachten Sie bitte, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist. Beim Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einem Rücktritt von einer Prüfung nicht stattgegeben werden.

 

Bachelor- oder Masterarbeit

Im Falle einer Krankheit lassen Sie sich vom Arzt/von einer Ärztin ein Attest ausstellen, das Ihre Studier- und Prüfungsunfähigkeit unter Angabe der Krankheitssymptome sowie den Krankheitszeitraum bescheinigt. 

Dieses reichen Sie bitte umgehend (innerhalb von drei Werktagen) im Original im Prüfungsbüro ein. Hierzu können Sie den Postweg oder den Prüfungsbürobriefkasten (Arnimallee 14, Raum 1.1.14b) wählen.

Beachten Sie bitte, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist. Beim Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann einer Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor- oder Masterarbeit nicht stattgegeben werden.

 



Wirkungszeitraum eines Attestes

  1. Sollte sich ein Prüfling trotz noch attestierter Krankschreibung gleichwohl in der Lage fühlen, eine Prüfungsleistung, von der er nicht zurückgetreten ist, zu absolvieren, so darf ihm dies aus unserer Sicht nicht verwehrt werden. Einer vorherigen Gesundschreibung bedarf es nach unserer Auffassung nicht.

  2. Mit der Teilnahme an der Prüfungsleistung erklärt der Prüfling stillschweigend, dass er (wieder) prüfungsfähig ist.

  3. Nimmt der Prüfling während des Zeitraums der attestierten Krankschreibung also an einer Prüfungsleistung teil, und möchte hiernach von dieser, oder von einer späteren Prüfungsleistung zurücktreten, so gelten für ihn die allgemeinen Bestimmungen. Er muss sich unverzüglich um ein ärztliches Attest mit aktuellem Datum bemühen. Das „alte“ Attest darf er zur Glaubhaftmachung seiner Prüfungsunfähigkeit nicht mehr heranziehen.

Immatrikulation vonnöten für Studienleistungen (= Teilnahmeleistungen)

Zum erbringen von Studienleistungen (= Teilnahmeleistungen) müssen Sie im entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein.

Beispiel: Die Abgabe des Berufspraktikumsbericht muss noch vor einem Wechsel in den Masterstudiengang oder vor einer Exmatrikulation beim/bei der Berufspraktikumsbeauftragten eingereicht worden sein. (Für Bioinformatik-Studierenden: Sie reichen bitte Ihre Berufspraktikumsunterlagen im Prüfungsbüro ein.)

Exmatrikulation ok beim Ablegen von Prüfungsleistungen

Anders verhält es sich beim Ablegen von Prüfungsleistungen, worunter auch die Bachelor- und Masterarbeit fallen. Prüfungsleistungen können auch dann abgelegt werden, wenn Sie exmatrikuliert sind.

Hinsichtlich der Bachelor- und Masterarbeit beachten Sie, dass nach §14, Absatz 1 der RSPO gilt:

1. die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind,

2. Sie im entsprechenden Studiengang zuletzt an der Freien Universität Berlin immatrikuliert gewesen sind und

3. der Studienabschluss nicht gemäß §23 Abs. 1 Satz 2 ausgeschlossen ist

In den Bachelor- und Masterstudiengängen werden alle Lehrveranstaltungen/Module nach dem European Credit Transfer System (ECTS) mit Leistungspunkten (LP) versehen.

Die LP sind durch die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung festgelegt und zeigen den durchschnittlichen Gesamtarbeitsaufwand an.

"Ein Leistungspunkt entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. Für ein Semester sind in der Regel, entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS), 30 Leistungspunkte, für ein Studienjahr 60 Leistungspunkte vorgesehen." (RSPO, § 10, Abs. 2)


Anzeige der LPs in myCampus

Die Informationen zu den LPs sind leider nicht so einfach zu finden. In der Langfristplanung können Sie zwischen der modulorientierten und kursbasierten Sicht wechseln.

  1. In der modulorientierten Ansicht müssen Sie den entsprechenden Studiengang (Bachelor/Master) wie folgt auswählen:

    0086c: 2014, BSc Informatik (Mono), 150 LPs
    0089c: 2014, MSc Informatik (Mono), 120 LPs
    0084d: 2013, BSc Mathematik (Mono), 120 LPs
    0280c: 2018, MSc Mathematik (Mono), 120 LPs
    0260c: 2012, BSc Bioinformatik (Mono), 150 LPs
    0262b: 2012, MSc Bioinformatik (Mono), 120 LPs

   Sie sehen dann die ECTS-Kreditpunkte in der linken Spalte in blauer Farbe als "LP".

2. In der kursbasierten Ansicht:

Ganz links unter der Überschrift "Module" sehen Sie in der linken Spalte einen oder mehrere "Modulschlüssel". Wählen Sie den Schlüssel mit dem Präfix Ihres Studiengangs gemäss der obigen Liste aus und klicken Sie ihn an. Es öffnet sich ein Unterfenster, und unten finden Sie unter der Rubrik "LP" die ECTS-Kreditpunkte.


In der Regel haben Lehrveranstaltungen mit 4+2 Stunden (4 Stunden Vorlesungen und 2 Stunden Übungen) typischerweise 10 ECTS, manchmal weniger, Lehrveranstaltungen mit 2+2 Stunden oder Seminare mit 2 Stunden haben typischerweise 5 ECTS.

Eine Leistungsübersicht / ein Transcript of Records (ToR) können Sie vom Prüfungsbüro ausgestellt bekommen. Diese beinhaltet alle im Campus-Management-System (CM) dokumentierten Leistungen.

Bitte überprüfen Sie VOR dem Äußern Ihres Wunsches nach einer Leistungsübersicht, ob alle für die Bescheinigung relevanten Leistungen (Teilnahmen und Prüfungen) im CM-System seitens der Dozent*innen dokumentiert wurden.

Sollten für nicht Sie alle Bewertungen eingetragen worden sein, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Dozent*innen der jeweiligen Veranstaltung und erbitten die CM-Einträge.

Schreiben Sie dazu eine Mail und nennen Sie Ihren kompletten Vornamen, Nachnamen und Matrikelnummer (ebenso in der Betreffzeile), dann Ihren Wunsch. Vergessen Sie nicht, alle folgenden Informationen zu geben:

  • das betreffende Semester
  • die Veranstaltungsnummer
  • den Veranstaltungsnamen
  • den Dozenten

Das Prüfungsbüro kann diese Eintragungen nicht vornehmen.

Haben Sie es versäumt, sich für eine Veranstaltung in CM anzumelden, haben diese aber absolviert und möchten nun Ihre Leistung anerkannt bekommen, so wenden Sie sich an das Prüfungsbüro.

Sie beantragen die Leistungsübersicht persönlich im Prüfungsbüro. Es gibt keinen Antrag, den Sie dazu ausfüllen müssten. Das Prüfungsbüro druckt die Übersicht in Ihrer Anwesenheit aus, so dass Sie sie in der Regel sofort mitnehmen können. Ausnahmen sind:

  • Anerkennungen stehen aus – Das CM braucht Zeit, bis alle Änderungen sichtbar sind
  • Noten sind nicht eingetragen – Die Vorbereitung hierfür liegt einzig in Ihrer Verantwortung, siehe oben. Das Prüfungsbüro kann NICHT eigenständig Noten eintragen!
  • Es wurde ein Prüfungsordnungswechsel vorgenommen, die alten Module aber noch nicht in die neue PO übertragen. Ursache ist dasselbe Problem wie bei den Anerkennungen.

Sie können die Arbeit des Prüfungsbüros erleichtern, indem Sie vorab per E-Mail die Leistungsübersicht beantragen, so dass diese vorbereitet werden kann und Sie sie nur noch im Büro abholen brauchen. Ein Versand per Post oder Mail ist leider nicht möglich, da es sich um Urkunden handelt.

Sonderfall Leistungsübersicht mit externen Anerkennung

Sind Leistungen für die Bescheinigung von Relevanz, die nicht über das CM-System abrufbar sind (externe Anerkennungen), dann kontaktieren Sie bitte vorab per E-Mail das Prüfungsbüro. Verfassen Sie diese wiefolgt:

  • Betreff: Name, Vorname (Matrikelnr): „Leistungsübersicht“ oder „In CM nicht abgebildete Leistungen“
  • erklären Sie, was Sie benötigen und
  • nennen Sie übersichtlich jeweils in einer Zeile:
        • Name, Vorname (Matrikelnr)
        • MODUL
        • Veranstaltungsnr
        • Veranstaltungsname
        • Semester
        • Dozent
        • Leistungspunkte (LP)

Transcript of Records auf Englisch

Sollten Sie das Transcript of Records in englischer Sprache benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail ans Prüfungsbüro. Alles weitere wird Ihnen dann mitgeteilt.


Transcript of Records for Erasmus Students

Erasmus students needing a Transcript of Records for their home university should read the corresponding section on http://www.mi.fu-berlin.de/stud/international/incomings/index.html and send their correspondance to internation@mi.fu-berlin.de. The Examinations Office does NOT issue these Transcripts of Records.

Erasmusstudierende, die ein Transcript of Records für ihre Heimatuniversität benötigen, lesen bitte den entsprechenden Abschnitt auf http://www.mi.fu-berlin.de/stud/international/incomings/index.html und wenden sich per Mail an internation@mi.fu-berlin.de. Das Prüfungsbüro stellt diese Transcripts of Records NICHT aus.

Nachteilsausgleiche dienen dazu, Studierenden, die einer besonderen Belastung ausgesetzt sind, eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium zu ermöglichen.

Studierende mit besonderen Herausforderungen können an ihre persönliche Situation angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen beantragen. Erst die offizielle Genehmigung schafft für alle Beteiligten (Dozent*innen sowie Studierende) Rechtssicherheit.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?

Gemäß § 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung gehören hierzu Studierende, "...die durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft machen, dass sie oder er wegen Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX oder wegen länger andauernder oder ständiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht in der Lage ist, eine Leistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der vorgesehenen Zeit abzulegen."

Wie läuft das Antragsprozedere?

Bitte wenden Sie sich zunächst an die Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen an der Freien Universität Berlin und lassen sich durch eine Beratung und ein entsprechendes auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmtes Empfehlungsschreiben anfertigen. Dieses legen Sie bitte dem Prüfungsbüro vor.

Abschließendes

Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses prüft das Empfehlungsschreiben und legt den/die Nachteilsausgleich/e entsprechend fest. Über die Entscheidung erhalten Sie per E-Mail Bescheid.


Ob eine Notenverbesserung möglich ist, variiert je nach Studiengang:


Bioinformatik

  • StO/PO 2012 (Bachelor, 0260c), StO/PO 2010 (Bachelor, 0260b), StO/PO 2007 (Bachelor, 0260a):
    keine Notenverbesserung möglich

Informatik

  • StO/PO 2014 (Bachelor, 0086c/0086d):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2006 (Bachelor, 0086b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform gemäß Anlage 1 als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, d.h. eine im Rahmen des ersten Prüfungsversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Informatik LA

  • StO/PO 2015 (Bachelor, 0087d):
    1. Eine mit „nicht ausreichend“ (über 4,0) bewertete Bachelorarbeit darf einmal wiederholt werden. Dies gilt entsprechend für den der Arbeit gemäß Satz 1 folgenden mündlichen Prüfungsteil.
    2. Prüfungsleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen, dürfen im Falle des Nichtbestehens höchstens dreimal wiederholt werden. Der letztmögliche Wiederholungsversuch wird von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern abgenommen. Wird auch der letztmögliche Wiederholungsversuch ohne Erfolg abgelegt, ist die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden. Kann mit Nichtbestehen der Prüfungsleistung der Studienabschluss nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung nicht mehr erreicht werden, ist auch die gesamte Prüfung nicht bestanden.
     
  • StO/PO 2014 (Bachelor, 0087c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2006 (Bachelor, 0087b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet; eine im Rahmen des ersten Prüfungs- versuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Informatik 30er-Modulangebot  

  • StO/PO 2017: (30er Modulangebot, 0132c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Mathematik BSc

  • StO/PO 2013 (Bachelor):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2010 (Bachelor):
    • Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, wenn der erste Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltungen wahrgenommen wird.
    • Eine im Rahmen eines Freiversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.
    • Eine im Rahmen eines Freiversuchs nicht bestandene Prüfung gilt als nicht unternommen.
     
  • StO/PO 2002 (Bachelor):
    keine Notenverbesserung möglich

Mathematik LA BSc

  • StO/PO 2017 (Bachelor), StO/PO 2015 (Bachelor), StO/PO 2012 (Bachelor):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2004/05 (Bachelor):
    keine Notenverbesserung möglich

Ob eine Notenverbesserung möglich ist, variiert je nach Studiengang:


Bioinformatik

  • StO/PO 2019 (Master, 0262c):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen dürfen nicht wiederholt werden.

 

  • StO/PO 2012 (Master, 0262b), StO/PO 2007 (Master, 0262a):
    keine Notenverbesserung möglich

Computational Science

  • StO/PO 2016 (Master, 0496a):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Data Science

  • StO/PO 2019 (Master, 0590a):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewerteten Prüfungsleistung im Rahmen eines Moduls einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

Informatik

  • StO/PO 2014 (Master, 0089c):
    Wenn der erste mögliche Prüfungstermin unmittelbar nach Abschluss der zugehörigen Lehrveranstaltung wahrgenommen wird, darf eine mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistung im Modul einmalig zur Notenverbesserung, die spätestens zu Beginn des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2007/08 (Master, 0089b):
    Der erste Prüfungsversuch eines Moduls, dessen Prüfungsform gemäß Anlage 1 als Klausur festgelegt ist, wird als Freiversuch gewertet, d.h. eine im Rahmen des ersten Prüfungsversuchs bestandene Prüfungsleistung kann einmalig zwecks Notenverbesserung wiederholt werden.

Mathematik

  • StO/PO 2018 (Master, 00280c):
    Mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertete Prüfungsleistungen in Form einer Klausur dürfen einmalig zur Notenverbesserung in einer Nachklausur, die spätestens in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters stattfindet, wiederholt werden. Gewertet wird die Note mit dem besseren Ergebnis. Im Fall von Wiederholungsprüfungen ist eine Notenverbesserung ausgeschlossen.

 

  • StO/PO 2011 (Master, 00280b), StO/PO 2007 (Master, 00280a):
    keine Notenverbesserung möglich

Prüfungsberechtigt sind Personen, die selbständige Lehre absolvieren bzw. absolviert haben. Darunter fallen mitunter Professor*innen und Privatdozent*innen.

Sollten Sie im Zweifel sein, ob eine Person prüfungsberechtigt ist, dann fragen Sie bitte per E-Mail im Prüfungsbüro nach.

Bioinformatik

Nachdem Sie alle für den BSc-/MSc-Abschluss relevanten Leistungen erbracht haben, müssen Sie Ihren Studienabschluss anhand des jeweils entsprechenden Formulars "Antrag auf Studienabschluss" beantragen.

Das ausgefüllte Formular können Sie in den Prüfungsbürobriefkasten einwerfen.

Ca. zwei bis drei Wochen nach Einreichen des Formulars fragen Sie im Prüfungsbüro per E-Mail nach, ob Ihre Abschlussdokumente zur Abholung bereit liegen.

Schreiben Sie im Betreff der E-Mail "Name, Vorname (Matrikelnr): Abschlussdokumente abholbereit?"

Computational Sciences

Informatik

Mathematik

Physik

Informationen zum Veröffentlichen von Abschlussarbeiten finden Sie auf den Seiten des institutionellen Repositoriums Refubium.

Beachten Sie bitte unbedingt die Informationsblätter der UB.

Überprüfen Sie bitte zunächst im Campus-Management-System (CM), ob für Sie alle Bewertungen eingetragen worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Dozent*innen und erbitten die CM-Einträge.

Schreiben Sie dazu eine Mail und nennen Sie Ihren kompletten Vornamen, Nachnamen und Matrikelnummer (ebenso in der Betreffzeile), dann Ihren Wunsch. Vergessen Sie nicht, alle folgenden Informationen zu geben:

  • das betreffende Semester
  • die Veranstaltungsnummer
  • den Veranstaltungsnamen
  • den Dozenten

Das Prüfungsbüro kann diese Eintragungen nicht vornehmen.

Haben Sie es versäumt, sich für eine Veranstaltung in CM anzumelden, haben diese aber absolviert und möchten nun Ihre Leistung anerkannt bekommen, dann wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Seitens des Prüfungsbüros können nur vollständig abgeschlossene Module berücksichtigt werden.

Für die Bewerbung auf den Masterstudiengang müssen Sie beim Immatrikulationsbüro entweder eine Bescheinigung über den Bachelorabschluss oder das Bachelorzeugnis oder eine sogenannte 2/3-Bescheinigung vorlegen können. Alle drei Bescheinigungen/Dokumente erhalten Sie im Prüfungsbüro – gemäß des Leistungs- bzw. Anfertigungsstandes.

Welche weiteren Unterlagen Sie für die Bewerbung um einen Masterstudiengang an der Freien Universität benötigen, erfahren Sie beim Info-Service.

Das Folgende gilt für alle Fächer und Abschlussarten:

Der schriftliche Antrag auf Fortsetzung des Bachelor- oder Masterstudiums kann nur auf Grundlage der jeweils aktuellen/aktuell erlassenen Studien- und Prüfungsordnung zum nächstfolgenden Semesters gestellt werden.

"Anlässlich der auf den Antrag hin erfolgenden Umschreibung entscheidet der Prüfungsausschuss über den Umfang der Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnenen oder abgeschlossenen Modulen oder über deren Anrechnung auf nach Maßgabe dieser Ordnung zu erbringende Leistungen, wobei den Erfordernissen von Vertrauensschutz und Gleichbehandlungsgebot Rechnung getragen wird. Die Umschreibung ist nicht revidierbar."

Füllen Sie das jeweilige Formular aus und reichen Sie es im Prüfungsbüro, R. 1.1.14a/b, Arnimallee 14 ein. Hierzu kann auch der Prüfungsbürobriefkasten verwendet werden.

FAQ

Das Transcript of Records (ToR) ist eine Leistungsübersicht, die als offizielles Dokument dem Zeugnis beigelegt wird.

Links zum Thema

Die sogenannte 2/3-Bescheinigung erhalten Sie im Prüfungsbüro.

Die 2/3-Bescheinigung oder eine Bescheinigung über den Bachelorabschluss oder das Bachelorzeugnis benötigen Sie zur Vorlage beim Immatrikulationsbüro im Bewerbungsprozess zum Master.

Welche weiteren Unterlagen Sie für die Bewerbung um einen Masterstudiengang an der Freien Universität benötigen, erfahren Sie beim Info-Service.

Links zum Thema

Das Prüfungsbüro kann kostenfrei bis zu drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente ausstellen. Legen Sie dazu die Originale persönlich in der Sprechstunde vor. Die Beglaubigungen werden sofort in Ihrer Anwesenheit angefertigt.

Sollten für nicht Sie alle Bewertungen eingetragen worden sein, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Dozent*innen der jeweiligen Veranstaltung und erbitten die CM-Einträge.

Schreiben Sie dazu eine Mail und nennen Sie Ihren kompletten Vornamen, Nachnamen und Matrikelnummer (ebenso in der Betreffzeile), dann Ihren Wunsch. Vergessen Sie nicht, alle folgenden Informationen zu geben:

  • das betreffende Semester
  • die Veranstaltungsnummer
  • den Veranstaltungsnamen
  • den Dozenten

Das Prüfungsbüro kann diese Eintragungen nicht vornehmen.

Haben Sie es versäumt, sich für eine Veranstaltung in CM anzumelden, haben diese aber absolviert und möchten nun Ihre Leistung anerkannt bekommen, so wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Dozent*innen können Sie nicht nachträglich in CM anmelden.

Mit der Exmatrikulation (Beendigung der Mitgliedschaft an der Freien Universität Berlin) erlischt Ihr FU-Account. Damit einhergehend auch die Zugangsmöglichkeit zu Campus Management. Die Lehrenden können natürlich weiterhin Eintragungen (Noten und Teilnahmen) vornehmen und auch das Prüfungsbüro hat weiterhin umfassenden Einblick in Ihr Noten- und Punktekonto.

Alles Wissenswerte zum Thema FU-Accounts können Sie den FAQ-Seiten des Benutzerservice der Zedat entnehmen.

Den Einstufungs- und Anerkennungsbescheid reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung (Immatrikulationsbüro) ein.

 

 

 

FBV IT-Dokumenation