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FAQ

Das Transcript of Records (ToR) ist eine Leistungsübersicht, die als offizielles Dokument dem Zeugnis beigelegt wird.

Links zum Thema

Die sogenannte 2/3-Bescheinigung erhalten Sie im Prüfungsbüro.

Die 2/3-Bescheinigung oder eine Bescheinigung über den Bachelorabschluss oder das Bachelorzeugnis benötigen Sie zur Vorlage beim Immatrikulationsbüro im Bewerbungsprozess zum Master.

Welche weiteren Unterlagen Sie für die Bewerbung um einen Masterstudiengang an der Freien Universität benötigen, erfahren Sie beim Info-Service.

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Das Prüfungsbüro kann kostenfrei bis zu drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente ausstellen. Legen Sie dazu die Originale persönlich in der Sprechstunde vor. Die Beglaubigungen werden sofort in Ihrer Anwesenheit angefertigt.

Sollten für nicht Sie alle Bewertungen eingetragen worden sein, dann wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Dozent*innen der jeweiligen Veranstaltung und erbitten die CM-Einträge.

Schreiben Sie dazu eine Mail und nennen Sie Ihren kompletten Vornamen, Nachnamen und Matrikelnummer (ebenso in der Betreffzeile), dann Ihren Wunsch. Vergessen Sie nicht, alle folgenden Informationen zu geben:

  • das betreffende Semester
  • die Veranstaltungsnummer
  • den Veranstaltungsnamen
  • den Dozenten

Das Prüfungsbüro kann diese Eintragungen nicht vornehmen.

Haben Sie es versäumt, sich für eine Veranstaltung in CM anzumelden, haben diese aber absolviert und möchten nun Ihre Leistung anerkannt bekommen, so wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro. Dozent*innen können Sie nicht nachträglich in CM anmelden.

Mit der Exmatrikulation (Beendigung der Mitgliedschaft an der Freien Universität Berlin) erlischt Ihr FU-Account. Damit einhergehend auch die Zugangsmöglichkeit zu Campus Management. Die Lehrenden können natürlich weiterhin Eintragungen (Noten und Teilnahmen) vornehmen und auch das Prüfungsbüro hat weiterhin umfassenden Einblick in Ihr Noten- und Punktekonto.

Alles Wissenswerte zum Thema FU-Accounts können Sie den FAQ-Seiten des Benutzerservice der Zedat entnehmen.

Den Einstufungs- und Anerkennungsbescheid reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation bei der Studierendenverwaltung (Immatrikulationsbüro) ein.

FBV IT-Dokumenation